Gesamtbetrag der Einkünfte

Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG ( Landwirtschaft ), ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.