Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähig ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte mit rechtlicher Wirksamkeit vorzunehmen., z.B. Verträge abzuschließen. Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit unterscheiden sich grundsätzlich.

Die Rechtsfähigkeit besitzen alle Menschen, die Geschäftsfähigkeit setzt eine entsprechende Einsicht voraus und hängt deshalb im Nomalfall vom Alter ab.

Einzelheiten siehe BGB §§ 104-113!