Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Die GbR ist eine vertragliche Vereinigung von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles.

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wird von mindestens 2 Gesellschaftern gebildet, die natürliche Personen oder juristische Personen sein können. Sie führt keine eigene Firma und ist auch nichts rechtsfähig, auch nicht grundbuch-, prozess-, oder deliktfähig. Die neuere BGH-Rechtssprechung hat zu einer größeren Selbstständigkeit der GbR geführt.