Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH )

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit , deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Geschäftsanteile zerlegte Stammkapital beteiligt sind.

Bei Errichtung einer GmbH sind folgende Punkte zu beachten:

Zahl der Gründer: Ein oder mehrere Gründer möglich.

Firma: Personen-oder Sachfirma bzw. gemischte Firma möglich, jeweils mit dem Zusatz “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”.

Mindestkapital: Stammkapital muss min. 25.000 € betragen.

Anteil: Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter verschieden bestimmt werden. Er muss in Euro und durch fünfzig teilbar sein. Der Gesamtbetrag der Stammeinlagen muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.

Haftung: Die Haftung ist auf die Stammeinlage beschränkt. In der Regel keine persönliche Haftung des einzelnen Gesellschafters. Eine vertragliche Nachschusspflicht ist jedoch möglich.

Geschäftsführung und Vertretung: Die Geschäftsführung unterliegt dem ernannten Geschäftsführer, der auf unbestimmte Zeit bestellt werden kann.

Aufsichtsrat: Nur notwendig bei großen Gesellschaften.

Gesamtheit der Gesellschafter: Beschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung getroffen.