Gewerbebetrieb
Unter Gewerbebetrieb versteht man eine selbstständige, nachhalige Betätigung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die Betätigung darf weder als Ausübung von Land- und Forstwirstchaft noch als Ausübung eines freien Berufes noch als eine andere selbstständige Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts sein.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i.S. des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
Nach § 15 Abs. 3 Einkommensteuergesetz gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfange die mit einer Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit
1. einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetzes ausübt,
2. einer Personengesellschaft, die keine Tätigkeit in Sinne des Absatzs 1 Nr. 1 ausübt und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind ( gewerblich geprägte Personengesellschaft ). Ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen Peronengesellschaft beteiligt, so steht für die Beurteilung, ob die Tätigkeit dieser Personengesellschaft als Gewerbebetrieb gilt, die gewerbliche geprägte Peronengesellschaft einer Kapitalgesellschaft gleich.
