Gewerbetreibender
Jede natürliche Person ist Gewerbetreibender, wenn sie eine nachhaltig selbstständige Tätigkeit ausübt, die mit Gewinnerzeilungsabsicht verbunden ist und als Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr anzusehen ist.
Nicht darunter fallen die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft und die Ausübung eines freien Berufs sowie die reine Vermögensverwaltung.
