Goldene Bilanzregel
° Goldene Bilanzregel im engeren Sinne
Die goldene Bilanzregel im engeren Sinne fordert, dass das Anlagevermögen mit langfristigem Kapital zu finanzieren sei. Entsprechend muss das Umlaufvermögen durch kurzfristige Verbindlichkeiten abgedeckt werden. Nicht berücksichtigt wird, dass die einzelnen Vermögens- und Kapitalteile von unterschiedlicher Fristigkeit sind oder sein können. So sind Anlage- und Umlaufvermögen nicht automatisch mit den Attributen lang- bzw. kurzfristig gleichzusetzen.
° Goldene Bilanzregel im weiteren Sinne
Realistischer wird das Problem der Fristigkeit bei der goldenen Bilanzregel im weiteren Sinne berücksichtigt, wenn gefordert wird, dass das Anlagevermögen und die dauernd gebundenen Teile des Umlaufvermögens (eisernen Bestände) mit langfristigem Kapital zu finanzieren sind. Nicht dauernd gebundene Teile des Umlaufvernögens sind durch kurzfristiges Kapital finanzierbar.
