Gutschrift

Auch eine Gutschrift, mit der ein Unternehmer über einen an ihn ausgeführten Umsatz abrechnet, gilt als Rechnung. Der Unterschied zwischen einer Gutschrift und einer Rechnung liegt darin, dass der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden abrechnet (während bei einer Rechnung der Leistende gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet).