Halbreingewinn, wirtschaftlicher

Der wirtschaftliche Halbreingewinn ist

  • bei Handelsbetrieben der wirtschaftliche Rohgewinn abzüglich der in ihm noch nicht berücksichtigten, auf den Rechnungszeitabschnitt entfallenen Betriebsausgaben mit Ausnahme der Gehälter, Löhne, Aufwendungen für eigene oder gemietete gewerbiche Räume und der Gewerbesteuer;
  • bei Fertigungsbetrieben der wirtschaftliche Rohgewinn abzüglich der in ihm noch nicht berücksichtigten, auf den Rechnungszeitabschnitt entfallenen Betriebsausgaben mit Ausnahme der Gehälter und Löhne, die nicht in der Fertigung anfallen, der Mieten und der Gewerbesteuer.

Der Halbreingewinnsatz ist die Verhältniszahl des wirtschaftlichen Halbreingewinns zum wirtschaftlichen Umsatz.

Formel:Wirtschaftlicher Halbreingewinn

       __   X 100

 Wirtschaftlicher Umsatz

 = Halbreingewinnsatz in v.H.