Herstellungskosten

Herstellungskosten im Sinne des § 6 EStG sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Erzeugnisses entstehen.

Sie setzen sich zusammen aus den Materialkosten einschließlich den notwendigen Materialgemeinkosten und den Fertigungskosten (insbesondere Fertigungslöhne) einschließlich den notwendigen Fertigungsgemeinkosten.

Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten gehören u.a. Aufwendungen für folgende Kostenstellen:

° Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials,

° Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung,

° Werkzeuglager,

° Betriebsleitung, Raumkosten Sachversicherungen.

Sonderkosten, z. B. Entwurfskosten, Lizenzgebühren usw. gehören zu den Herstellungskosten, soweit sie zur Fertigstellung der Erzeugnisse aufgewendet werden und nicht zu den allgemeinen Verwaltungs-oder den Vertriebskosten zu rechnen sind.