Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Bezieher bestimmter Hinterbliebenenbezüge können einen Pauschbetrag von 370 € (720 DM) als außergewöhnliche Belastung abziehen.
Bezieher bestimmter Hinterbliebenenbezüge können einen Pauschbetrag von 370 € (720 DM) als außergewöhnliche Belastung abziehen.