IAS/IFRS

Im Jahre 2995 haben alle kapitalmarktorientierten EU-Unternehmen – von Ausnahmen abgesehen – ihren Konzernabschluss nach IAS (International Accounting Standards) zu erstellen.

Im Zuge der Entwicklung wurde IAS in IFRS /International Financial Reporting Standards) umbenannt. Auch können Einzelabschlüsse nach IAS/IFRS – zusätzlich zu einem HGB-Abschluss – erstellt werden.

Aber auch nicht kapitalmarktorietierte Unternehmen dürfen ihren Konzernabschluss nach IAS erstellen.

IAS wurde in Folge der wirtschaftlicen Globalisierung geschaffen und zwar von der IASB (International Accounting Standard Bord). Verschiedene Berufsverbände und zahlreiche Länder arbeiten im “Bord” mit. Mit den neuen Bilanzierungsgrundgesetzen soll eine bessere Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen (und Unternehmensbewertugen) der internationalen Unternehmen erreicht werden.

Die IAS/IFRS besteht auch 3 Teilen:

1. dem Framework (Rahmenbedingungen)

2. den einzelnen Standards (IAS 1 bis 41 und IFRS 1) /Regelungen von speziellen Sachverhalten

3. den Interpretations (SIC 1 bis SIC 33) mit Konkretisierung / Ergänzungen von Standards.