Immaterielle Wirtschaftsgüter
Zu den einzelnen > Wirtschaftsgütern zählen nicht nur die materiellen, sondern auch die immateriellen Wirtschaftsgüter, die vom > Geschäftswert (=Firmenwert) abzugrenzen sind. Denn der Geschäftswert ist nicht die Summe der immateriellen Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, sondern der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind.
Als einzelne immaterielle Wirtschaftsgüter gesondert zu aktivieren, z. B. bei Erwerb eines Unternehmens, sind: Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, Firmenname. Markenrechte.
