Industriekontenrahmen

Bereits seit 1970 hat der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) einen Industriekontenrahmen (IKR) empfohlen. Im Jahre 1986 hat der BDI eine Neufassung des IKR veröffentlicht, der immer mehr von den Unternehmern angenommen wurde.Der Neufassung liegen das Bilanzrichtlinien-Gesetz und die sich daraus ergebenden ergänzenden Vorschriften für den Abschluss der Kapitalgesellschaften (§§264 ff. HGB) zu Grunde.

Der IKR hat heute den früheren Gemeinschaftskontenrahmen abgelöst.