Inventur
Unter Inventur versteht man die körperliche Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden eines Unternehmers zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Inventur kann durch Messen, Zählen, Wiegen der einzelnen Wirtschaftsgüter erfolgen.
In § 240 HGB wird gefordert, das zu Geschäftsbeginn und an jedem Bilanzstichtag neben der Bilanz ein > Inventar erstellt wird, dessen Grundlage die durch die Inventur ermittelnden Bestände an Geld, Forderungen und Warenvorräten sind.
