Investitionszulagengesetz
Das Investitionszulagengesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen auf begünstigte Investitionen (z.B. bei Investitionen in Fördergebieten) vor.
Das Investitionszulagengesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen auf begünstigte Investitionen (z.B. bei Investitionen in Fördergebieten) vor.