Jubiläumszuwendungen

Steuerfrei waren früher bestimmte Jubiuläumszuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die bei ihm in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis stehen, anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums. Steuerfrei waren auch Jubiläumszuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit seinem Geschäftsjubiläum. Diese Jubiläumsbegünstigungen sind entfallen.