Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der ESt auf Einkünfte aus → Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Sie wird von bestimmten inländischen Kapitalerträgen i.S. des § 43 EStG (z.B. Dividenden, Bankdarlehen, Gewinnanteile aus stiller Gesellschaft)durch Abzug aus Kapitalertrag erhoben und eingehalten. Die Steuersätze sind unterschiedlich, z.B. beträgt er auf Dividenden insgesamt (trotz § 3 Nr. 40 EStG) 20 v.H..Einzelheiten siehe § 43 a EStG i.V. mit § 43 EStG.
Die Kapitalertragsteuer ist auf die endgültige ESt anzurechnen.
-> Zinsabschlaggesetz
