Klage

Die Klage leitet den Finanzrechtsweg ein.

Zulässigkeitsvoraussetzungen:

a) Es muss die Klae gegen den angefochtenen Verwaltungsakt gegeben sein;

b) es muss eine Beschwerde vorliegen;

c) derjenige, der die Klage erhebt, muss dazu befugt sein ( Klagebefugnis ;

d) auf die Erhebung der Klage darf nicht verzichtet worden sein ( Klageverzicht );

e) die Klagefrist muss gewahrt sein.