Klage
Die Klage leitet den Finanzrechtsweg ein.
Zulässigkeitsvoraussetzungen:
a) Es muss die Klae gegen den angefochtenen Verwaltungsakt gegeben sein;
b) es muss eine Beschwerde vorliegen;
c) derjenige, der die Klage erhebt, muss dazu befugt sein ( Klagebefugnis ;
d) auf die Erhebung der Klage darf nicht verzichtet worden sein ( Klageverzicht );
e) die Klagefrist muss gewahrt sein.
