Klagearten
Die FGO unterscheidet:
1. Anfechtungsklage
Durch Erhebung dieser Klage wird die Aufhebung, u. U. die Änderung eines Verwaltungsaktes angestrebt.
2. Verpflichtungsklage
Mit ihr wird die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes begehrt.
3. Leistungsklage
Mit ihr wird eine andere Leistung als der Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt.
4. Feststellungsklage
Durch diese Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Verwaltungsaktes begehrt werden.
