Klagearten

Die FGO unterscheidet:

1. Anfechtungsklage

Durch Erhebung dieser Klage wird die Aufhebung, u. U. die Änderung eines Verwaltungsaktes angestrebt.

2. Verpflichtungsklage

Mit ihr wird die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes begehrt.

3. Leistungsklage

Mit ihr wird eine andere Leistung als der Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt.

4. Feststellungsklage

Durch diese Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Verwaltungsaktes begehrt werden.