Konzernabschluss
Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, dass diese Unternehmen in Ihrer Gesamtheit als ein einziges Unternehmen gezeigt werden. Der Konzernabschluss setzt sich aus der Konzernbilanz , der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung und dem Konzernanhang zusammen. Er wird ergänzt durch den Konzernlagebericht.
Grundsätzlich gelten für den Konzernabschluss die Vorschriften für den Jahresabschluss und den Lagebericht für die Kapitalgesellschaften. Die §§ 297 nis 299 HGB enthalten zusätzliche Vorschriften bezüglich des Inhalts der anzuwendenden Vorschriften und Erleichterungen und des Stichtags für die Aufstellung.
Zu dem Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung → Bilanzreformgesetz v. 04.12.04, BGBl v. 09.12.04, I S. 3166. Mit dem Bilanzreformgesetz wurde die EU-Verordnung vom 19.07.02 zur Einführung internationaler Rechnungslegungsnormen transformiert.
IAS/IFSR ist unter bestimmten Voraussetzungen ( kapitalmarktorientierte Unternehmen, die international tätig sind ) anzuwenden.
