Kraftfahrzeugsteuer
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Die Begriffe “Kraftfahrzeug” und “Kraftfahrzeuganhänger” richten sich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Die Steuerpflicht besteht sowohl für betriebliche als auch für privat genutzte Fahrzeuge. Besteuert wird auch die widerrechtliche Benutzung, die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und die Zuteilung von roten Kennzeichen, wenn sie nicht zu Prüfungsfahrten verwendet werden.
