Krankheitskosten
Krankheitskosten sind regelmäßig als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies gilt wegen des von kosmetischen und ästhetischen Zwecken nicht eindeutig abgrenzbaren reinen Heilbehandlungscharakters nicht automatisch auch für Aufwendungen für eine LASIK-Augenoperation, sondern nur bei einer ausdrücklichen medizinischen Indikation.
