Leasing

Unter Leasing versteht man die mietweise Überlassung von Wirtschaftsgütern ( Industrieanlagen,Maschinen, PKW u.a. ) durch den Produzenten oder durch sog. Leasing-Gesellschaften ( Leasinggeber )an den Benutzer ( Leasingnehmer ).

Für die Nutzungsüberlassung zahlt der Leasingnehmer Pacht, Miete oder Zins.

Steuerrechtlich ist die Zurechnung des Leasing-Gegenstandes und damit die Behandlung des Entgeltes für den Gegenstand von der von den Parteien gewählten Vertragsgestalltung und deren tatsächlichen Durchführung abhängig.