Leistungsabschreibung
Allgemein ist die Bemessung der AfA nach Maßgabe der Leistung (=Leistungsabschreibung)bei solchen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wirtschaftlich begründet, deren Leistung in der Regel erheblich schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweisen.
