Lifo

Lifo ( engl. Last in – first out ) ist ein Bewertungsverfahren zur Vorratsbewertung. Für dieses Verfahren gilt der Grundsatz, dass die zuletzt angeschafften Wirtschaftsgüter zuerst veräußert oder verbraucht wurden. Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln, können das Lifo-Verfahren für die Vermögensbewertung anwenden.

Voraussetzung ist, dass

-> es sich um gleichartige Wirtschaftsgüter handelt,

-> die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nicht verletzt werden

-> in der Handelsbilanz entsprechend Verfahren wird.

Ein Wechsel zu einem anderen Bewertungsverfahren ist nur mit Zustimmung des Finanzamtes möglich.

siehe auch Fifo