Lifo
Lifo ( engl. Last in – first out ) ist ein Bewertungsverfahren zur Vorratsbewertung. Für dieses Verfahren gilt der Grundsatz, dass die zuletzt angeschafften Wirtschaftsgüter zuerst veräußert oder verbraucht wurden. Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln, können das Lifo-Verfahren für die Vermögensbewertung anwenden.
Voraussetzung ist, dass
-> es sich um gleichartige Wirtschaftsgüter handelt,
-> die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nicht verletzt werden
-> in der Handelsbilanz entsprechend Verfahren wird.
Ein Wechsel zu einem anderen Bewertungsverfahren ist nur mit Zustimmung des Finanzamtes möglich.
siehe auch Fifo
