Liquidität
Die Liquidität soll gewährleisten, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig wird. Sie ist für das Unternehmen lebensnotwendig.
Unter Liquidität kann verstanden werden:
- Absolute Liquidität
- Relative Liquidität
Die absolute Liquidität ist die Eigenschaft von Vermögensteilen, als Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel umgewandelt zu werden. Danach wird einem Vermögensgegenstand eine umso höhere Liquidität zugesprochen, je rascher er sich in Zahlungsmittel umwandeln lässt.
Die dynamische Liquidität bezieht sich nicht auf eine bilanzbezogene, zeitpunktbeschränkte Betrachtung.
Liquidität muss ständig, d.h. in allen Zeitpunkten des Unternehmenslebens vorhanden sein. Illiquidität gefährdet den Bestand des Unternehmens. So wird nach der Insolvenzverordnung als Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens angesehen, wenn bei einer
- OHG oder KG Zahlungsunfähigkeit (auch drohende) vorliegt.
- AG, KGaA oder GmbH Zahlungsunfähigkeit (auch drohende) oder Überschuldung vorliegen.
