Mietwohngrundstücke
Mietwohngrundstücke (§ 75 Abs. 2 BewG) sind Grundstücke, die zu mehr als 80 v.H., berechnet nach > Jahresrohmiete, Wohnzwecken dienen, ausgenommen > Einfamilienhäuser und > Zweifamilienhäuser.
Mietwohngrundstücke (§ 75 Abs. 2 BewG) sind Grundstücke, die zu mehr als 80 v.H., berechnet nach > Jahresrohmiete, Wohnzwecken dienen, ausgenommen > Einfamilienhäuser und > Zweifamilienhäuser.