Nießbrauch

Der Nießbrauch ist ein Begriff des bürgerlichen Rechts. Ein Nießbrauch wird z.B. an einem Grundstück ( einschl. Gebäude ) bestellt: etwaige Mieteinnahmen fließen dem Nießbraucher zu, der sie auch zu versteuern hat. Einzelheiten regelt ein Nießbrauch-Erlass.

Werbungskosten können lediglich vom Nießbraucher abgezogen werden, nicht von dem Grundstückseigentümer, da die Einnahmen aus einem Nießbrauch regelmäßig dem Nießbraucher zufließen, nicht dem Eigentümer.