Partnerschaftsgesellschaft
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe ( Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte ) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein – § 1 Abs. 1 Partnerschaftsgesetz.
