Personensteuern

Die Personensteuern – auch Subjektsteuern genannt – treffen eine bestimmte Person – natürliche oder juristische – nach Maßgabe ihrer persönlichen Verhältnisse und nach ihrer Leistungsfähigkeit.

z.B.: Einkommensteuer, Kirchensteuer, Erbschaftsteuer.

Die Personensteuern sind bei der Gewinnermittlung nicht abzugsfähig, teilweise jedoch als Sonderausgaben.