Pflege-Pauschbetrag
Bei unentgeltlicher Pflege und Betreuung einer nahe stehenden Person kann ein Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Bei unentgeltlicher Pflege und Betreuung einer nahe stehenden Person kann ein Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.