Praxiswert
Zahlt der Übernehmer einer freiberuflichen Praxis mehr als der Wert der Praxisgegenstände ( Büroeinrichtung/Computer.. ) ausmacht, so ist dieser Betrag als Praxiswert zu aktivieren. Nach der BFH-Rechtsprechung ist der Praxiswert der freien Berufe etwas grundsätzlich anderes als der Geschäftswert eines gewerblichen Unternehmens. Der Praxiswert kann in 3-5 Jahren im Gegensatz zum Geschäftswert ( Abschreibung 15 Jahre ) abgeschrieben werden.
