Privateinlagen
Die wichtigsten Punkte im Schnellüberblick
1. Einlagen sind Wirtschaftsgüter aller Art, die Sie Ihrem Betrieb zuführen.
2. Die Einlage des Wirtschaftsguts erfolgt durch ausdrückliche oder schlüssige Handlung.
3. Die Einlagehandlung legt den Eintrittszeitpunkt fest.
4. Einlagen werden grundsätzlich mit dem Teilwert bewertet.
5. Wirtschaftsgüter, die innerhalb der letzten 3 Jahre angeschafft wurden, dürfen höchstens mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten eingelegt werden.
6. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung von eingelegten Wirtschaftsgütern ist nicht immer mit dem Einlagewert identisch.
