Rechtsbehelfe

Man unterscheidet zwischen Rechtsbehelfen im außergerichtlichen Verfahren und Rechtbehelfen im gerichtlichen Verfahren. Rechtsbehelf im außergerichtlichen Verfahren ist der Einspruch, im gerichtlichen Verfahren die Klage, die Revision und die Beschwerde.

Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruchs:

a) es muss die Statthaftigkeit des Einspruchs gegeben sein.

b) es muss eine Beschwer vorliegen

c) derjenige, der den Rechtsbehelf einlegt, muss auch hierzu befugt sein

d) er darf nicht auf den Rechtsbehelf verzichtet haben.