Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Eigenschaft von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Geburt und erlischt mit dessen Tod ( BGB ).
Rechtsfähigkeit ist die Eigenschaft von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Geburt und erlischt mit dessen Tod ( BGB ).