Rechtsgeschäfte

Rechtsgeschäfte sind gezielte Handlungen einer oder mehrerer Personen, die geeignet sind, eine Änderung in den rechtlichen Beziehungen einzelner herbeizuführen.

 

 

 

  • Einseitige Rechtsgeschäfte sind z.B. die Kündigung, das Testament
  • Zweiseitige Rechtsgeschäfte sind Verträge, Darlehensverträge sowie Dienst- und Werkvertrag.