Rechtsmittel
Der Begriff Rechtsmittel – ein Begriff des gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens – umfasst die Revision und die Beschwerde. Rechtsbehelf ist der Oberbegriff.
Der Begriff Rechtsmittel – ein Begriff des gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens – umfasst die Revision und die Beschwerde. Rechtsbehelf ist der Oberbegriff.