Repräsentationsaufwendungen
Sind Respräsentationsaufwendungen betrieblich veranlasst, so sind sie unter Beachtung bestimmter gesetzlicher Aufzeichnungspflichten als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Sind Respräsentationsaufwendungen betrieblich veranlasst, so sind sie unter Beachtung bestimmter gesetzlicher Aufzeichnungspflichten als Betriebsausgaben abzugsfähig.