Richtsätze
Wenn sich die Besteuerungsrundlagen im Rahmen der Gewinnermittlung nicht ermitteln lassen, weil die erforderlichen Aufzeichnungen fehlen, kann die Finanzverwaltung gemäß § 162 AO den voraussichtlichen Gewinn schätzen.
Bei der Schätzung sollen alle maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden. Als Anhaltspunkte können Richtsätze gelten. Alljährlich gibt der BMF Richtsatzsammlungen heraus, die nach Gewerbezweigen aufgebaut sind. Diese Richtsätze sind ein Hilfsmittel, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben. Diese Richtsätze sind im Handel erhältlich. Sie werden alljählich im BStBl veröffentlicht.
