Rücklagen

1. Rücklagen sind Reserven für geplante betriebliche Maßnahmen.

Man unterscheidet zwischen offenen, d. h. also in der Bilanz ausgewiesenen, und stillen Rücklagen. Stille Rücklagen (Reserven) entstehen z.B. durch zulässige Unterbewertungen von Anlage- und Umlaufvermögen. Bei den offenen Rücklagen unterscheidet man wieder zwischen gesetzlichen und freiwilligen Rücklagen.

2. Aufgrund steuerlicher Vorschriften ist u. a. die Bildung folgender Rücklagen zulässig:

° Rücklage nach § 6b EStG: Sie kann bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven gebildet werden, wenn die Übertragung auf ein neu angeschaftes WG im Jahr der Veräußerung nicht erfolgt ist.

° Rücklage für Ersatzbeschaffung

° Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG (Ansparabschreibung)

 

 

Rückstellungen