Rückstellungen
Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Bilanzierung, müssen Sie in Ihrer Bilanz Rückstellungen bilden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Rückstellungen dienen dazu, das zum Bilanzstichtag bestehende Risiko künftiger Kosten zu erfassen. Rückstellungen werden Gewinn mindernd auf der Passivseite Ihrer Bilanz erfasst. Sofern Spielräume bei der Beurteilung der Rückstellung bestehen, eignen sich diese gut für die optimale Steuerung Ihres Gewinns. Bei der Einnahme-Überschussrechnung dürfen keine Rückstellungen gebildet werden.
