Sachsteuern
Sachsteuern – auch Objektsteuern genannt – bemessen sich nach objektiven Merkmalen ohne der Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners Rechnung zu tragen, z.B. die Umsatzsteuer ( die auch bei Verkauf unter Einkaufspreis anfällt ), die Gewerbesteuer, die an den objektivierten Betrieb anknüpft, indem bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen erfolgen.
