Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren wird auf >sonstige bebaute Grundstücke sowie für bestimmte Fälle (§ 76 Abs. 3 BewG) angewandt, für die das Ertragswertverfahren ausscheidet.
Beim Sachwertverfahren handelt es sich um eine Methode zur Ermittlung des > gemeinen Wertes. Bei der Ermittlung des Grundstückwertes (§ 83 BewG)ist vom > Bodenwert (§ 84 BewG, vom Gebäudewert (§§ 85-88 BewG) und vom Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG: Umzäunungen, Wege- und Platzbefestigungen) auszugehen(Ausgangswert).
Dieser Ausgangswert ist unter Anwendung der Wertzahl an den gemeinnützigen Wert anzugleichen (§ 90 BewG.
