Scheck
Der Scheck ist die unbedingte Anweisung eines Ausstellers an sein Kreditinstitut oder seine Postbank, einem Dritten bei Sicht einen bestimmten Betrag zu Lasten seines Kontos auszuzahlen. Das Kreditinstitut bzw. Postbank, das Schecks ausgegeben hat, ist Bezogener des Schecks, d.h. es hat den Scheckbetrag zu zahlen, wenn ihm der Scheck vorgelegt wird. Voraussetzungen eines Schecks sind:
1. Bezeichnung “Scheck” im Text der Urkunde
2. Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Summe zu zahlen
3. Namen des Bezogenen, der zahlen soll
4. Angabe des Zahlungsortes
5. Angabe des Tages und Ortes der Ausstellung
6. Unterschrift des Ausstellers als Verfügungsberechtigten des Kontos.
