Scheidungskosten

Sämtliche Kosten der Ehescheidung und Scheidungsfolgen (bzgl. Sorgerecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, güterrechtliche Regelung etc.) sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Keine außergewöhnlichen Belastungen sind dagegen Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen Vergleich sowie Kosten für die Aufhebung der Gütergemeinschaft anlässlich der Scheidung.