Schwebende Geschäfte
Schwebende Geschäfte, die noch von keiner Seite erfüllt sind, werden in der Regel bilanziell nicht erfasst: Leistung und Gegenleistung gleichen sich aus. Stellt sich jedoch heraus, dass infolge geänderter Marktverhältnisse dieser Ausgleich nicht mehr gegeben ist, so sind hieraus auch buch- und bilanz,äßig die Konsequnzen zu ziehen.
Ein drohender Verlust aus schwebenden Geschäften als Rückstellung zu passivieren ( Drohverlustrückstellung ). Da der Verlust noch nicht realisiert ist, handelt es sich um eine Verlustantizipation.
Eine steuerrechliche Rückstellung wegen drohender Verluste ist nicht möglich.
