Selbstfinanzierung
Die Finanzierung aus zurückbehaltenen Gewinnen wird meistens als Selbstfinanzierung bezeichnet, wobei offene und stille Selbstfinanzierung zu unterscheiden sind.
Das Zurückbehalten von Gewinnen (Gewinnthesaurierung) bedingt, dass zunächst Gewinne erzielt wurden, die zur Bildung von Rücklagen Verwendung finden können und auf diese Weise die Höhe des Eigenkapitals vergrößern. Die Rücklagen können offen ausgewiesen werden oder stille Reserven darstellen.
Bei der offenen Selbstfinanzierung wird der vom Unternehmen erwirtschaftete Gewinn in der Bilanz ausgewiesen und versteuert, jedoch teilweise oder insgesamt nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Die stille Selbstfinanzierung wird durch die Bildung stiller, nicht aus der Bilanz ersehbarer Reserven erreicht, sofern diese durch Gewinne gedeckt sind. Unter stillen Reserven sollen die Kapitalreserven verstanden werden, die ihre Entstehung einer poositiven Wertdifferenz zwischen dem Tagesbeschaffungswert und dem Buchwert verdanken, wobei für nicht aktivierte Güter der Buchwert mit Null angenommen wird.
