Selbstständigkeit

Die Selbstständigkeit ist in persönlicher und sachlicher Hinsicht zu betrachten. Die Frage der Selbstständigkeit oder Unselbstständigkeit für die Gewerbesteuer ist nach den Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts zu entscheiden.

Persönliche Selbstständigkeit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit unter eigener Verantwortung, Zeit- und Arbeitseinteilung sowie auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausgeübt wird. Sachliche Selbstständigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet und nicht ein unselbstständiger Teil eines Unternehmens ist.