Sonstige bebaute Grundstücke

Sonstige bebaute Grundstücke ( § 75 Abs. 7 BewG ) sind solche Grundstücke, die nicht unter Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser fallen.